Falls Sie sich dazu entschieden haben, mir ein Mandat zu erteilen, empfehle ich eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail.
 Um  Ihnen eine bestmögliche Beratung geben zu können, bitte ich Sie ihr  Problem mit allen relevanten Details zu schildern und gegebenenfalls  notwendige Unterlagen als Anhang mitzusenden.
 Sie  erhalten dann, nach einer kurzen Bearbeitungszeit, eine Antwort von   mir. Aufgrund einer hohen Auslastung, kann ich leider nicht  jedes   Mandat annehmen. Darüber informiere ich Sie dann möglichst zeitnah.  
 Ich  empfehle Ihnen, nach Möglichkeit schon früh mit Ihrer   Rechtsschutzversicherung Verbindung aufzunehmen, um eine Kostenzusage zu   erbitten. 
 In vielen Fällen ist eine  persönliche Besprechung in meinem Büro zu  Beginn nicht unbedingt  erforderlich. Das kann dann der Fall sein, wenn  zum Beispiel zunächst  Verfahrensakten einzusehen sind. Dann brauche ich  erstmal nur einige  Informationen von Ihnen und eine Vollmacht. In  solchen Fällen erkläre  ich Ihnen die ersten Schritte gerne per Email  und informieren Sie  jeweils auch über den Sachstand, bis es zu einer  ausführlichen  Besprechung kommen kann bzw. muss. Grundsätzlich ist das  beispielsweise  in Strafsachen der Fall: Ohne Kenntnis der amtlichen  Akten kann man eine  Verteidigung nicht führen.