Das Zivilrecht regelt beinahe alle Rechtsbeziehungen zwischen am Rechtsverkehr teilnehmenden privaten und juristischen Personen. Ich kann Ihnen bei folgenden Themen helfen:

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst nicht nur die Zulässigkeit von Regelungen innerhalb eines Arbeitsvertrags, sondern es gibt auch Vorschriften in Bezug auf die Ausgestaltung des Arbeitsalltags oder die Kündigung vor.

Dabei räumt es viele Gestaltungsspielräume ein, die abhängig von Arbeitgeber oder Arbeitnehmerseite beachtet werden sollten. Das Arbeitsrecht wird dabei vor allem durch die Rechtsprechung geprägt, so dass es einen allgemeingültigen Arbeitsvertrag nicht geben kann. Es hängt also von den besonderen Umständen des jeweiligen Arbeitsplatzes ab, wie konkret der dazu entsprechende Arbeitsvertrag gestaltet werden kann. Eine kompetente Beratung für beide Seiten ist daher unerlässich.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung und Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen als auch bei der Überprüfung bereits bestehender Verträge, um sicherzustellen, dass diese auch das geltende Recht einhalten.

Aber nicht nur die Begründung eines Arbeitsvertrages bringt seine Tücken, sondern auch das sich daran anschließende Arbeitsleben.

So können bereits kleinere Konflikte für Arbeitnehmer zu einem existenziellen Problem werden. Dabei gibt es ein breites Spektrum an möglichen Reibungspunkten zwischen Arbeitgeber und -nehmer.

Ich helfe daher gerne bei der Durchsetzung von wirksamen Urlaubs- oder Gehaltsregelungen. Sollte es zu einem Fehlverhalten oder einer Abmahnung gekommen sein, kann ich auch hierzu beratend tätig werden.

Schließlich berate ich Sie auch gerne bei einer Kündigung oder bei einer sonstigen Beendigung des Arbeitsvertrages.

Sollten Sie eine Kündigung oder Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben oder ist er im Verzug der Lohnzahlung, ist ein schnelles Handeln unerlässlich! Um keine Nachteile zu erleiden, sollte eine Bertung unmittlbar nach Kenntnisname beansprucht werden.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt.

Ich bearbeite diesen rechtlichen Bereich mit äußerstem Fingerspitzengefühl, um so persönliche Härten, beziehungsweise weitere Verletzungen zu vermeiden. Deshalb ist es eine Maxime meiner Kanzlei stets diskret und seriös zu arbeiten.

Meine Schwerpunkte im Familienrecht sind:

  • Unterhaltsrecht
  • Trennung
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgen
  • Beamte: Beihilfeanspruch
  • Beamte: Famillienzuschlag
  • Internationales Familienrecht

Zu beachten ist dabei, dass im Familienrecht Anwaltszwang herrscht.

Wer einen Scheidungsantrag stellen will, muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 114 FamFG.

Der Antragsgegner muss sich aber nicht zwingend anwaltlich vertreten lassen. Hat nämlich der eine Ehegatte den Scheidungsantrag gestellt und will der Antragsgegner lediglich diesem zustimmen, so ist für diese Zustimmung kein Anwalt erforderlich.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wird jedoch dann erforderlich, wenn der Antragsgegner selbst Prozesshandlungen vornehmen und Anträge stellen will. Dazu gehört auch der Prozess-vergleich. Das ist die gerichtliche Protokollierung einer nicht notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung.

Erbrecht

Egal, ob es sich um die Gestaltung eines Testaments handelt oder Sie eine kompetente Vertretung gegenüber einer Erbengemeinschaft benötigen, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich wird auch die Klärung von Fragen bezüglich Erbfolge, Erbvertrag oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen von mir gewissenhaft durchgeführt.

Da das Erbrecht eine komplizierte Materie ist, ist es für den Laien nur schwer zu durchschauen. Ich kann den meisten Personen empfehlen, die gewünschte Erbsituation für den Fall ihres Todes durch individuelles Testament zu regeln, da die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge oft unerwünscht sind. Ich arbeite Ihnen gern einen Gestaltungs- und Formulierungsvorschlag für Ihr individuelles Testament nach Angabe Ihrer individuellen Daten und Gestaltungswünsche aus. Ich benötige dazu Ihre genauen Personalien (voller Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand) sowie Angaben zu Ehegatten, Kindern, Eltern und Ihre besonderen Gestaltungswünsche. Einen Entwurf des Testamentes fertige ich grundsätzlich innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der vollständigen Informationen.

Falls ein Erbfall bereits eingetreten ist, berate ich sowohl die Erben, Vermächtnisnehmer als auch enterbte Personen, die einen Pflichteil geltendmachen möchten. Haben Sie Fragen rund um das Thema Ausschlagung der Erbschaftoder geht es Ihnen darum Ihre Haftung im Hinblick auf einen Erfall zu beschränken? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Vertragsrecht

Das Zivilrecht sieht eine Vielzahl von Verträgen vor. Ich setze mich mit den wirtschaftlichen Interessen sowohl von privaten als auch unternehmerisch tätigen Mandanten auseiander, um schließlich diese in die richtigen vertraglichen Formulierungen umzusetzen oder durch die Prüfung bestehende Verträge diese zu schützen.